AGB der Agentur RedLine, Training und Coaching im Gesundheitsmarkt

 

1. Allgemeine Regelungen

Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird.
Mündliche Abreden gelten nur, wenn RedLine sie binnen drei Werktagen schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Bedingungen des Auftraggebers weisen wir ausdrücklich zurück. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.

2. Leistungen von RedLine

RedLine erbringt seine Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings/Seminare und Coachings werden auf Grundlage des Angebotes von RedLine festgelegt.

3. Honorare und Kosten

Honorare und Kosten für die RedLine-Leistungen werden in einem schriftlichen Angebot festgehalten und vom Auftraggeber bestätigt. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für die vereinbarten RedLine-Leistungen, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4. Rechte

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von RedLine an den von RedLine erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vor- genannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch RedLine.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

RedLine verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich ebenfalls, sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.

RedLine ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.

5. Rücktritt

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den RedLine-Trainer/die RedLine-Trainerin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von RedLine nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist RedLine berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Unsere Haftung ist gem. Ziffer 6. ausgeschlossen bzw. begrenzt. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.

Sagt der Auftraggeber den Termin ab, so gilt Folgendes: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und uns vorgelegt werden. Geht die Abmeldung mindestens vier Wochen/28 Kalendertage vor dem Termin ein, so berechnen wir keine Kosten. Bei einer Stornierung danach fällt der gesamte vereinbarte Betrag ohne Aufwendungen an.

6. Haftungsausschluss

RedLine haftet dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei jedoch diese Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird.

RedLine haftet nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit RedLine nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist. RedLine haftet also vollumfänglich für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie solche aus anfänglichem Unvermögen und zu vertretender Unmöglichkeit.

Dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gelten auch für RedLine-Mitarbeiter ebenso wie für die von RedLine zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter.

7. Gerichtsstand

Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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